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Demokratieverständnis in der
deutschen Verfassung und in der europäischen Demokratierealität

Stand: 01.02.2010

Diese kleine Abhandlung wurde im Januar geschrieben und erst jetzt nach dem großen Wahljahr 2009 veröffentlicht, genau ein Jahr später. Alle Schlussfolgerungen beziehen sich auf den Informationsstand Januar 2009 ohne, dass sie an Aktualität verloren haben.

Vorweg: wir, die arge-idee, lieben das Leben innerhalb einer Demokratie und können uns eine andere Staatsform nicht vorstellen, gleichzeitig sind wir uneingeschränkt, überzeugte Verfechter des europäischen Gedankens.
Gleichwohl, reagieren wir sehr allergisch, will man uns unter dem Mantel "Demokratie" reine Willkür verkaufen.

Einmal innerhalb von 4 Jahren haben wir das Recht die jeweiligen "Parlamente" mit zwei Stimmen zu wählen; die erste Stimme für einen Direktkandidaten und die zweite für eine Partei. Dieses Recht ist das einzige, mit dem wir unsere eigenen Interessen vertreten können. Dieses Recht ist in unserer Verfassung festgeschrieben und ist die Legitimation für alle Regierungen und Parlamente. Zusammengefast: alle Macht geht vom Volke aus!

Einige grundlegende Kritikpunkte:

  1. Mit unserer 1.Stimme können wir einen Kandidaten unter den zur Wahl zugelassenen Parteien auswählen (uns interessiert die demokratische Legitimation der zur Auswahl gestellten Kandidaten zunächst nicht, darüber möge sich der Leser Gedanken machen).
    Dieser wird dann mit relativer Mehrheit gewählt und bekommt ein Direktmandat z.B. für den deutschen Bundestag. Auf diese Weise wählen wir die Hälfte aller Bundestagsabgeordneten, so viele, wie es Wahlbezirke gibt.
    Relative Mehrheit hört sich demokratisch an, ist aber ohne die Berücksichtigung der Wahlbeteiligung (Außenkriterium) reine Willkür! Ist es wirklich zufällig, dass unsere Verfassung das vergessen hat? Bei den letzten Bundestagswahlen hatten wir eine Wahlbeteiligung zwischen 70% und 80%, ab welcher Prozentzahl würde der letzte Deutsche Zweifel an der demokratischen Legitimation unserer Direktkandidaten bekommen; ab 60% oder erst ab 40%? Nehmen wir unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel (unabhängig von ihrer Leistung für die Bundesrepublik): Sie hat mit 42% die relative Mehrheit in ihrem Wahlbezirk erhalten, das sind aber nur 30% aller Wahlberechtigten! Das heißt in anderen Worten: Mehr als die absolute Mehrheit in diesem Wahlkreis (70%) wollte Fr. Dr. Merkel nicht als Bundestagsabgeordnete in Berlin haben, geschweige denn als Bundeskanzlerin! Es drängt sich die Frage auf: Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wodurch sind Sie in Ihrer Funktion demokratisch legitimiert? Mit Sicherheit nicht durch Ihren Souverän, das deutsche Volk; uns!
    Unsere Bundeskanzlerin ist nur das prominenteste Beispiel; interessant wäre es, wie viele Bundestagsabgeordnete es überhaupt gibt, die wenigstens mit der einfachen Mehrheit als Direktkandidat in ihren Wahlbezirken gewonnen haben. Dies würde diesen Abgeordneten zu mindestens erlauben, demokratisch legitimiert, an der einfachen Gesetzgebung teilzunehmen.
Liebe Verfassungsorgane,
uns fällt es sehr schwer unseren Kindern zu erklären, was an der Tatsache, jemand ist in freier Wahl gewählt, demokratisch seien sollte, wenn dieser Direktkandidat die absolute Mehrheit in seinem Wahlbezirk gegen sich hat und er trotzdem Bundestagsabgeordneter wird. Darum bitten wir sie, unsere Verfassung dahingehend zu ändern, dass Direktmandate zumindest einen Stimmanteil von 34% aller Wahlberechtigten erreichen müssen, damit sie wenigstens ein wenig demokratisch legitimiert sind.

  1. Mit unserer 2.Stimme wählen wir eine der angebotenen Parteien. Diese benennen auf Grund ihrer Landeslisten die zweite Hälfte der Bundestagsabgeordneten (wieder interessiert uns noch nicht, ob dabei demokratische Verfahren angewendet werden oder nicht). Wichtig ist für uns festzustellen, dass wiederum die Wahlbeteiligung unberücksichtigt bleibt und prozentuale Verteilung auf die Parteien nur über gültig abgegebenen Stimmen erfolgt. Hier stellt sich erneut die Frage nach der Höhe der Wahlbeteiligung: ab wie viel Prozent Wahlbeteiligung wird eine demokratische Legitimation der Parteien lachhaft? Genauso unbeantwortbar wird die 5% Klausel für die Parteien, wenn keine untere Grenze der Wahlbeteiligung in der Verfassung festgeschrieben ist.
    Genau betrachtet wählen wir mit unserer Zweitstimme keine Partei, sondern ausschließlich ein Wahlprogramm. Über die Personen in den Parteien wurde zum überwiegenden schon mit unserer Erststimme entschieden. Entweder wurden sie über das sogenannte "Direktmandat" schon in den Bundestag gewählt oder gleichzeitig von uns aufgrund unserer Wahlentscheidung abgewählt. Diese von dem Souverän mit deutlich mehr als mit der absoluten Mehrheit nicht gewählten "Politiker" erscheinen plötzlich wieder über die Landeslisten als unsere in freier Wahl gewählten Bundestagsabgeordnete die, entgegen unserer Wahlentscheidung, uns für die nächsten 4 Jahre regieren.
    Können sie, liebe Verfassungsorgane, uns dummen Wahlvolk sagen, was wir machen können, wenn wir wirklich einen Politiker gar nicht wollen? Ihn absolut nicht zu wählen (z.B. 0,1% Stimmanteil) ist bei unserem Wahlrecht keine Garantie. Er kann trotzdem über meine Zukunft entscheiden oder gar zum Minister ernannt werden, ohne jegliche demokratische Legitimation.
    Eine Möglichkeit gibt es, dieses Problem zu lösen: behandeln wir doch unsere Abgeordneten wie unsere Parteien; führen wir zumindest eine 5% Hürde ein. Jeder Abgeordnete, der in der Direktwahl (erste Stimme) in seinem Wahlkreis nicht mehr als 5% Stimmanteil aller Wahlberechtigten erhalten hat, kann auch über die Landesliste seiner Partei (zweite Stimme) kein Bundestagsmandat erhalten! Dies wäre wenigstens ein winziger Schritt in Richtung Demokratie. Bitte ändern sie unsere Verfassung in diesem Punkt!
    Es ist festzustellen: mit unserer Zweitstimme wählen wir keine Personen also auch keine Partei, sondern ausschließlich das Wahlprogramm einer Partei!
    Deutlich wird bei dieser Betrachtungsweise: Wir können in freier Wahl über die Hälfte der Bundestagsabgeordneten mit relativer Mehrheit entscheiden sowie über politische Wahlprogramme. Über die andere Hälfte der Bundestagsabgeordneten wird ohne politisches Mandat entschieden, zum allergrößten Teil sogar gegen die absolute Mehrheit der Wahlberechtigten. Diese Abgeordneten sind demokratisch legitimiert durch einen prozentualen Wähleranteil, der dem Verhältnis der Anzahl der Parteimitglieder zum Anteil aller Wahlberechtigten entspricht, also einer demokratischen Legitimation von weniger als 1%.
    Am erstaunlichsten bleibt aber aus verfassungsrechtlicher Sicht, wieso es in der Bundesrepublik möglich ist, dass es zwei Sorten von Wählern gibt! Einmal die Mehrheit mit zwei Stimmen und auf der anderen Seite Parteimitglieder, die bei der Aufstellung der Landeslisten so oft Abgeordnete wählen dürfen, wie die Partei über unsere 2. Stimme Mandate zugesprochen bekommt, dazu natürlich unsere 2 Stimmen auch!
    Desweiteren bitten wir unsere Verfassungsorgane den Passus über die Abgeordnete zu ändern:
    Es gibt zwei Arten von Abgeordneten zum einen die, die "demokratisch" gewählt wurden und ihrem Gewissen verpflichtet sind, zum anderen die bestimmten Abgeordneten, die hoffentlich wenigstens ihrem Wahlprogramm verpflichtet sind.
    Es kann aber unserer Überzeugung nach nicht erlaubt sein, dass es neben zwei Arten von Abgeordneten auch noch zwei Arten von Wählernmit unterschiedlicher Anzahl von Stimmen gibt. Ändern sie dies bitte.
    Demokratieverständnis muss offensichtlich in unseren Köpfen noch weiter entwickelt werden.

  2. Als nächstes betrachten wir die demokratische Legitimation des Bundestages in seiner Gesamtheit, der Regierungskoalition und der jetzigen Regierung. Bei 77% Wahlbeteiligung sieht es so aus, als sei der Bundestag deutlich demokratisch legitimiert. Diese übliche Betrachtung entspricht aber nicht der demokratischen Realität, da sich der Bundestag hälftig zusammensetzt aus Direktmandaten und Listenzuteilung, muss man von weniger als 16% aller Wahlberechtigten ausgehen. Das heißt: der deutsche Bundestag ist in seiner Gesamtheit von 16% aller Wahlberechtigten gewählt worden und hat damit keinerlei demokratische Legitimation. Er hat weder den Wählerauftrag Gesetze mit 66% Zustimmung zu beschließen noch ist es ihm erlaubt, einfache Gesetze mit 50% Mehrheit auf den Weg zu bringen.
    Die 16% setzen sich zusammen aus rund 30% bei allen Direktmandaten und 1% bei allen Listenabgeordneten. Bei diesem Ergebnis von Demokratie zu reden, fällt sehr schwer!!! Was habt ihr mit unserem Wahlrecht gemacht??? Die jetzige Regierungskoalition als demokratisch gewählt zu betrachten, auch wenn sie jetzt die relative Mehrheit, die während unserer Wahl gegolten hat, umwandelt in neue 100% Wahlbeteiligung ändert zwar verbal die Mehrheitsverhältnisse, real regiert diese Koalition mit einem Wählerauftrag der ebenfalls nur 16% aller Wahlberechtigten umfasst.
    Die Bundesregierung als demokratisch legitimiert zu definieren fällt aber noch schwerer: unsere Bundeskanzlerin schlägt ihre Minister vor (die i.d.R. auch ernannt werden). Zur Erinnerung: Fr. Dr. Merkel wurde gegen die absolute Mehrheit aller Wahlberechtigten in ihrem Wahlbezirk Mitglied des deutschen Bundestages. Man sollte sich wirklich mal die Mühe machen, mit welchem realen Stimmenanteil an der Gesamtzahl aller Wahlberechtigten diese Regierung sich demokratisch gewählt fühlt. Die Obergrenze dieses Prozentsatzes kann nicht höher liegen, als 30% da Fr. Dr. Merkel diesen Prozentsatz erreicht hat in ihrem Wahlbezirk und durch sie ernannte politische Funktionsträger keine höhere demokratische Legitimation haben können als sie selbst.

  3. Kommen wir jetzt zur Betrachtung der " Nichtwähler". Alle Wähler, die aus gesundheitlichen, aus persönlichen Gründen oder aus Faulheit usw. nicht an einer Wahl teilnehmen, haben zu Recht die Möglichkeit der Briefwahl. Wir gehen also davon aus, dass alle, die wählen wollten, dieses auch getan haben. Der bescheidene Rest, die Nichtwähler, der bei der Wahl zum Europaparlament fast 60% ausmachte, als nicht existent zu behandeln indem unsere Verfassung die relative Mehrheit erfindet, um sich mit dieser Realität nicht konfrontieren zu müssen, grenzt nicht nur an Willkür, es ist Willkür.
    Uns werden bei einer Wahl Kandidaten durch die Parteien vorgegeben. Wir haben ein extrem eingeschränktes Wahlangebot und dies wird " demokratisch" bestimmt von nicht einmal 1% der Wahlberechtigten; so will es unser Wahlrecht. Zur Erinnerung: dieses ist aber auch nur beschlossen worden von einer parlamentarischen Mehrheit von maximal 16% des Wählerwillens (wo ist hier die demokratische Legitimation?).
    Dabei wäre dieses Problem sehr leicht zu klären: man führt eine weitere Wahlmöglichkeit ein: sowohl bei der 1. Stimme (Direktwahl eines Abgeordneten) als auch bei der 2. Stimme (Wahlprogramm der Parteien).
    Diese Möglichkeit würde lauten:
    "Keinem der mir angebotenen Kandidaten traue ich zu, dass er über eine gesamte Wahlperiode meine Interessen vertreten kann und wird." Ich wähle keinen der mir angebotenen Kandidaten.
    " Keines der mir angebotenen Parteiprogramme deckt meine Interessen ab, oder wird am Ende umgesetzt." Ich wähle keines der mir angebotenen Parteiprogramme.

    Wir, die arge-idee, glauben nicht, dass die Politik oder die Gesetzgebung den Mut haben wird, diesen demokratischen Schritt zu gehen, nicht einmal die Umfrageeinrichtungen werden es wagen!!
    Die Angst vor ein bisschen mehr Demokratie scheint sehr tief zu sitzen (Referendum).
    Dabei müssten unsere gesetzgebenden Organe etwas tun, was schon lange überfällig erscheint: Ein Abbild einer wirklichen demokratischen Mehrheit zu schaffen, die auch im Handeln der Politik vertreten ist, und sei sie nur bei echten 50% aller Wahlberechtigten und nicht:
    Weniger als 1% der Bevölkerung das Recht zuzugestehen, zu bestimmen, was demokratisch ist und danach handeln zu dürfen.
    Solange die Politik nicht den Mut hat, diese Wahlmöglichkeiten einzuführen, ist eine Wahlverweigerung als eine klare Wahlentscheidung zu werten:
    "Ich bin klar gegen das, was mir als Wahlmöglichkeit angeboten wird. Ich bin dagegen!
    Ich will aber, dass sie meine Wahlentscheidung ernst nehmen! Sie gestatten mir keine andere demokratische Möglichkeit, als meine Wahlverweigerung!"

    Schaffen Sie bitte relative Mehrheitsentscheidungen ab, ändern Sie unsere Verfassung, auch wenn es Konsequenzen für das Gesetzgebungsverfahren hat. Wir als Souverän wollen es so, wir wollen Demokratie oder geben Sie uns die weitere Wahlmöglichkeit!

  4. Unsere Verfassung schreibt vor, dass unsere Abgeordneten bei ihrer Tätigkeit nur ihrem Gewissen verantwortlich sind und keiner anderen Instanz.
    Aus der Sicht der arge-idee ist auch hier eine Verfassungsänderung zwingend notwendig!
    Wenn wir eine Waschmaschine kaufen, sind wir Dank unserer guten Verbraucherschutzgesetzgebung sehr gut vor Betrug geschützt. Wenn wir nachweislich eine weiße Waschmaschine bestellt haben und eine silberne bekommen, muss der Hersteller diese zurücknehmen und uns eine weiße liefern oder uns das Geld zurückzahlen. Wenn in einer Produktbeschreibung oder in der Werbung für dieses Produkt, Eigenschaften behauptet werden, die im Nachhinein nicht vorhanden sind oder geändert wurden, gilt Dank unseres Vertragsrechts das Gleiche.
    Völlig anders scheint es unsere Verfassung bei unserem wichtigsten Vertrag zu sehen, den wir alle 4 Jahre abschließen, obwohl die Konsequenzen unendlich viel großer sein können, als bei jeder Waschmaschine!
    Mit meiner 1. Stimme bei einer Wahl wähle ich eine Person nicht auf Grund ihrer Haarfarbe, sondern auf Grund ihrer Absichtserklärungen zu meinem Wohl und zum Wohl unseres Wahlbezirkes für die Legislaturperiode; ich wähle ihr individuelles Wahlprogramm und glaube ihrem Wort; ihrem "Wahlversprechen". Ihre Aussagen sind die Grundlage meiner Wahlentscheidung.
    Unsere Verfassung sieht es ganz anders!!
    Ist mein Abgeordneter erst einmal gewählt, ist er nicht mehr an meinen Wahlauftrag gebunden. Er unterliegt nur noch seinem Gewissen. Er ist durch uns Wähler nicht einmal haftbar zu machen oder automatisch abgewählt, wenn er schon in den ersten Koalitionsverhandlungen dem krassen Gegenteil von dem zustimmt (z.B. Hamburg), was er zur Wahl gestellt hat.
    Welchen Sinn macht mein Wählen denn dann überhaupt noch?
    Alle Macht geht vom Volke aus! Hoch lebe unsere Demokratie und unser Rechtsstaat!
    Um es richtig plastisch greifen zu können, bleiben wir in unserem Beispiel von der Waschmaschine:
    Nachdem wir auf Grund einer guten Marketingstrategie, einer überzeugenden Produktbeschreibung unsere Wahl getroffen haben: "wir wollen die weiße Waschmaschine" und den Kaufvertrag unterschrieben haben, erklärt uns unser Verkäufer zu unser aller Überraschung: leider hätten sich die Gesetzte geändert, wir seien zwar an den Kaufvertrag gebunden, er und seine Firma aber nicht, er entscheide ab jetzt nur auf Grund seines Gewissens ob wir überhaupt eine Waschmaschine bekommen, vielleicht gibt es auch einen Toaster, verantwortlich sei er allerhöchstens gegenüber seiner Firma, da diese ihn zum Verkäufer ernannt hätte, und ihm monatlich 11500,00 Euro garantiere plus Altersvorsorge.
    Was er vorher öffentlich versprochen hätte, wäre Verkaufsstrategie gewesen, an die er per Gesetz nicht gebunden ist. Auch könnten wir ihn in keinem Fall rechtlich haftbar machen er unterliege der Immunität.
    (Wir haben das Kleingedruckte nicht gelesen!)
    Warum zwingt unsere Verfassung nicht alle von den Parteien aufgestellten Direktkandidaten, dieses klar und deutlich vor der Wahl zu verkünden:
    "alles was ich euch jetzt auf dieser öffentlichen Wahlveranstaltung als meine politische Absicht erzähle ist bedeutungslos, hinterher machen ich sowieso nur dass, was ich will:
    Bessergesagt, das was meine Partei für richtig hält, denn nur der gegenüber bin ich als einziges verpflichtet, sie hat mich auf die Wahlliste gesetzt und Rentenansprüche habe ich erst nach einer weiteren Legislaturperiode."
    Ein Wählerauftrag hat unser Direktkandidat nicht, erst recht keine Verpflichtung diesen zu befolgen.
    Wäre diese Erklärung Pflicht für jeden Kandidaten, wie viele Stimmen würde er noch bekommen?
    Solange dieses "Kleingedruckte" nicht vor jeder Wahl von jedem Kandidaten öffentlich erklärt wird, ist die arge-idee davon überzeugt, dass die allermeisten Ja-Stimmen für einen Kandidaten unrechtmäßig erschlichen wurden. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen kam es zu einem Vertragsabschluss mit weitreichenden Konsequenzen nur für eine Seite ohne die Möglichkeit der Kündigung!
    Dieses erfüllt den Tatbestand einer Straftat und müsste verfolgt werden, wenn es in diesem Umfang stattgefunden hat.
    In unserem Rechtsstaat und unserer Demokratie ist es in diesem Fall verfassungsmäßig erlaubt und gewollt!
    Ändern sie bitte umgehend die Verfassung; natürlich sind alle Direktkandidaten und Parteien auf Grund ihrer Parteiprogramme nicht frei in ihren Entscheidungen, sondern haben ihren Wahlauftrag verantwortlich und haftbar zu erfüllen, gemäß unserer inhaltlichen Wahlentscheidung.
    Es ist aus unserer Sicht eine, gelinde gesagt, merkwürde Demokratie- Wahlrechtsauffassung; nach unserer Wahl geben wir die Vertretung unserer Interessen an die Willkür von Einzelpersonen oder Parteien ab, ohne bei eindeutigen Verstößen wenigstens Sanktionen erteilen zu können?
    Unsere Verfassung hat schon im formalen Bereich (siehe Punkt 1 bis 3 ) die Bedeutung unseres Wahlrechtes sehr eingeschränkt, wie wir sehen geschieht dieses erst recht im inhaltlichen Bereich.
    Das bestehende Wahlrecht scheint nur noch eine Bedeutung zu haben für unsere Politiker: eine "demokratische" Rechtfertigung für ihre Existenz, ihre Zukunft, ihr Einkommen und Ihr Machtinteresse.
    Wir wünschen mehr Mut zur Demokratie, für die es sich lohnt zu leben.

  5. Die Betrachtung der Bedeutsamkeit der Wahlprogramme der Parteien in Hinblick auf ihr Demokratieverständnis entspricht den Ableitungen in Punkt 5. Wir überlassen diese Übertragung gerne dem Leser.

  6. Betrachten wir nun die Regierungskoalition und unsere Regierung. Diese haben ihre politischen Absichten im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung festgelegt und sich damit inhaltlich festgelegt.
    Inwieweit in einem Koalitionsvertrag die von uns gewählten Wahlprogramme oder die Wahlversprechen unserer Direktkandidaten noch abgebildet sind und damit von uns gewählt sind müssen wir, die Wahlberechtigten, entscheiden und im Falle wie in Hamburg sanktionieren dürfen.
    Stellen sie uns bitte dafür demokratische Möglichkeiten an die Seite!
    Zusätzlich erwarten wir, wenn Absichtserklärungen während einer Legislaturperiode öffentlich gemacht werden, dass diese nach bestem Wissen und Gewissen auch erfüllt werden und nicht gar das Gegenteil dabei herauskommt.
    Wir waren nach der Neujahrsansprache unserer Bundeskanzlerin sehr überrascht, dass sie mit unseren Steuergeldern zur Stützung z.B. der Real Estate (90 Milliarden) sehr sorgsam umgehen wolle, mit dem Ziel vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Diese Entscheidung haben nicht wir gefällt, sondern unsere Bundesregierung (ein Referendum hätte mit Sicherheit zu einem anderen Ergebnis geführt).
    Unsere Regierung hat natürlich einen besseren Überblick, dafür haben wir eine parlamentarische Demokratie und keine direkte.
    Nur liebe Frau Bundeskanzlerin, was passiert, wenn sie eine falsche Entscheidung gefällt hätten? Sie am Ende gar diese Bank verstaatlichen müssten, damit die 90 Milliarden nicht wirkungslos im Finanzsumpf verschwinden! Nichts mit Arbeitsplatzerhaltung und -schaffung!
    Was dann?
    Sie und ihr Kabinett werden doch wohl nicht persönlich haften, 90 Milliarden ist für die Bundesrepublik Deutschland schon sehr, sehr viel Geld, für sie und ihr Kabinett mit Sicherheit viel zu viel.
    Wer haftet, sollten sie tatsächlich eine Fehlentscheidung dieses Ausmaßes beschlossen haben?
    Natürlich wir 70% aller Wahlberechtigten, die wir mit absoluter Mehrheit sie nicht einmal als einfache Abgeordnete in Berlin haben wollten!
    Ist es verfassungsmäßig wirklich sinnvoll, das sich die Regierungskoalition und damit jeder Abgeordnete dieser Koalition sich hinter seiner Entscheidungsfreiheit und seiner Immunität verstecken kann und wir, das Volk, kein demokratisches Instrument an die Hand bekommen um Sanktionen einzuleiten?
    Bitte vergessen sie nicht, unser Parlament hat nur eine demokratische Legitimation von 16% aller Wahlberechtigten!
    Viel bedeutsamer ist jedoch die Frage: auf welcher Datenbasis haben sie ihre Entscheidung, z.B. den Erhalt der Hypo Real Estate zu subventionieren, gefällt?
    Sie sind nicht im Besitz von prüfbaren Informationen, mit deren Hilfe sie in der Lage gewesen wären, eine Alternative durchzurechnen. Zum Beispiel die Alternative: die Hypo Real Estate geht in die selbstverschuldete Insolvenz.
    Hierzu hätten sie wissen müssen, um wie viele Arbeitsplätze in Deutschland geht es tatsächlich, welcher Art sind die Arbeitsplätze, sind die vorhandenen Fähigkeiten der Arbeitnehmer zur Zeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt nachgefragt, hat der bisherige Arbeitgeber seine Mitarbeiter durch Weiterbildung auf dem aktuellen Vermittlungsstandart gehalten, wenn nicht, wie ist durch Weiterbildungsmaßnahmen im Abgleich mit der aktuellen Nachfrage der Wirtschaft dieses zu erreichen, welche jetzt individuellen Maßnahmen müssen getroffen werden, damit jeder Einzelne Mitarbeiter auf Grund seiner Fähigkeiten, seiner Belastbarkeit, seiner Lernfähigkeit, seiner individuellen Art sich Wissen und Fähigkeiten anzueignen, usw. (live long learning als ein Stichwort), also wie kann der Staat den Fähigkeiten und Neigungen eines jeden entsprechend, einen durch die Wirtschaft nachgefragten Arbeitsplatz erhalten?
    Wie groß ist der Zeit- und Kapitalbedarf um dieses zu erreichen?
    Erst auf der Basis solcher prüfbaren Informationen, hätten sie eine Entscheidung fällen dürfen, zwischen Subventionen und Insolvenz.
    So "zocken" sie genau so, wie die Manager der Hypo Real Estate, noch einmal um einen ähnlichen Betrag! Diese sprechen von einer "Naturkatastrophe", obwohl jede Transaktion eine Unterschrift trägt!
    Welche Erklärung werden sie uns bieten, sollten sie, was wir am allerwenigsten hoffen, eine falsche Entscheidung gefällt haben und ebenfalls Milliarden deutscher Steuergelder versenkt haben?
    Ähnlich, wie die Manager der Hypo Real Estate, werden auch sie und ihr Kabinett am Ende keine Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, auch wenn sie in ihrer Neujahrsansprache uns mit ihrer Absichtserklärung, achtsam mit unseren Steuergeldern umzugehen, und Gelder nur eingesetzt werden zur Erhaltung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen in dieser Krise, wirklich beeindruckt haben!
    Wir wissen, dass sie keine rationale Entscheidung fällen konnten, da sie zur Zeit kein Instrument an der Hand haben, was zur Entscheidungsfindung, Steuerrung und Qualitätssicherung während eines Subventionsverlaufes und abschließender Erfolgskontrolle einsetzbar ist!
    Wenn ihnen so ein Instrument nicht zur Verfügung steht, heißt es noch lange nicht, dass so etwas nicht existiert!
    Fragen sie doch in der Kommission für Arbeit, Soziales und Chancengleichheit in Brüssel an, Herr Spidler und Herr Oaki, Kommissar und stellvertretender Kommissar dieser Kommission werden ihnen sicherlich gerne unter dem Aktenzeichen EMPL/D2(2008)SYBIL D/2364 eine umfangreiche Arbeit der arge-idee zusenden, mit dem Titel "Projekt Arbeitsmarkt arge-idee" . In dieser Arbeit werden erstmalig Lösungsansätze vorgestellt für die Umsetzung der beschlossenen Lissabon-Strategie, unter anderem auch die Darstellung eines Instrumentes zur Steuerung und der Verlaufskontrolle von Subventionen, am Beispiel der 3 Milliarden Euro Subvention zur Förderung der Nano-Technologie in der EU.
    Bevor sie jedoch dort anrufen, sollten sie sich ernsthaft prüfen, ob sie gewillt sind ihre Entscheidungen von der Arbeitsmarkt- Plattform bewerten und kontrollieren zu lassen, am Ende tragen sie die Verantwortung für ihre Beschlüsse, sollten sie gegen die Analysen und Empfehlungen der Plattform entschieden haben.
    Die Angst vor so einem "in die Verantwortung nehmen" von eigenen Absichtserklärungen und von eigenem Handeln, scheint so groß, dass die Kommission in Brüssel die Umsetzung dieses Instrumentes abgelehnt hat (wenn auch nach längeren Verhandlungen), trotz aller anders lautenden Gutachten und den nachweislichen Vorteilen für die Arbeitnehmer, der Wirtschaft, den einzelnen Staaten der EU und der Gemeinschaft aller Staaten.
    Wir, die arge-idee, sind der festen Überzeugung, dass es nicht im Sinne einer Demokratie sein kann, dass unsere gewählten Abgeordneten und unsere Regierungsmitglieder für ihr Handeln keine persönliche Verantwortung zu tragen brauchen, auch wenn es sich im nachhinein rausstellen sollte, dass diese Entscheidungen zu unser aller Nachteil geraten sind, erst recht, wenn Instrumente zur Verfügung stehen könnten, als Beratungs- und Kontrollmöglichkeit und diese nicht in den politischen Prozess eingebaut werden.

  7. Unsere Verfassung verlangt von unseren "gewählten" Abgeordneten nicht, dass sie sich inhaltlich auf den abzustimmenden Gesetzentwurf vorbereitet haben, so ist der arge-idee nicht bekannt geworden, dass es jemals einen Test gab, in dem die Abgeordneten nachweisen mussten, bevor sie abstimmen durften, ob sie dazu durch persönliches Wissen befähigt und berechtigt waren (eine Art PISA- Test).
    Nehmen wir als Beispiel die Abstimmung über die Änderung des Erbschaftssteuerrechts anfang diesen Jahres: Wer mit seiner Stimme so einen Eingriff in das soziale Leben vieler Deutscher Wähler zustimmt, von dem können wir erwarten, dass er zu mindestens grundlegendes Wissen über das deutsche Steuerrecht hat, erst recht Spezialwissen über das bisherige Erbschaftssteuerrecht besitzt und Kenntnis über die Auswirkungen und Konsequenzen der geplanten Änderung.
    Ein kurzer schriftlicher Test, vor Betreten des Plenarsaales würde inhaltlich berechtigte und nicht berechtigte Abgeordnete voneinander trennen, es würden dann zwar weniger Abgeordnete zur Abstimmung gelangen, bei denen wären wir aber sicher, dass sie ausreichendes Wissen besitzen, um über so ein wichtiges Thema verantwortlich abzustimmen.
    Unsere Verfassung erlaubt es unseren "demokratisch" gewählten Abgeordneten, ohne jegliches persönliches oder inhaltliches Wissen, über uns und unsere Kinder und deren Zukunft mit Hilfe des Gesetzgebungsverfahrens zu bestimmen.
    Noch einmal: unsere Verfassung erlaubt unseren Abgeordneten DUMMHEIT.
    In dieser globalen Wirtschaftswelt und der Realität unserer Europäischen Union, verlangt unsere Verfassung von unseren Abgeordneten nicht einmal gute Englisch- oder Französisch Kenntnisse oder fordert wenigstens das Bemühen es zu lernen!
Diese kleine Abhandlung könnte noch beliebig vergrößert werde, wir wollen aber nur ein paar Menschen zum Nachdenken anregen. Wir glauben nicht, dass diese Ideen von den betroffenen Personen und Institutionen verinnerlicht werden und dadurch ihr Demokratieverständnis verändert wird.

Um eins bitten wir unsere Regierenden:
Bitte VERWENDEN SIE DEN BEGRIFF D E M O K R A T I E NICHT MEHR IN ZUSAMMENHANG MIT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UND DER EUROPÄISCHEN UNION!!!

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie ein wenig Freude beim Lesen hatten.
Ihre
arge-idee

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